Rechtsberatung
In unseren Fachgebieten erbringen wir das umfangreiche Dienstleistungsspektrum einer Wirtschaftsrechtskanzlei, insbesondere
- Beratung
- Erstellung von Gutachten
- außergerichtliche Vertretung
- Prozessvertretung
Das materielle Arbeitsrecht besteht aus sehr vielen verschiedenen Einzelgesetzen, wie z. B. dem BGB, dem HGB, dem Kündigungsschutzgesetz oder dem Bundesurlaubsgesetz.
Hierzu gibt es ständig neue obergerichtliche Rechtsprechung, auch von Seiten des Europäischen Gerichtshofs, die in der Praxis entsprechend berücksichtigt und angewendet werden muss.
Von der Einstellung eines Arbeitnehmers bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ergeben sich somit komplexe Aufgabenbereiche, die fachmännischer Betreuung bedürfen.
Das Arbeitsprozessrecht weist gegenüber dem allgemeinen Zivilprozessrecht einige Besonderheiten auf. Diese müssen im Sinne einer schnellen und effektiven Prozessführung entsprechend umgesetzt werden.
Abfindung, Altersteilzeit, Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitsplatzbeschreibung, Arbeitszeitregelung, Aufhebungsvertrag, Betriebsrat, Delegation, Dienstwagen, Elternzeit, Fortbildungsverträge, Kündigungsschutz, Leiharbeit, Leistungsorientierte Bezahlung, Mutterschutz, Personalbeschaffungsprozess, Personalfreisetzungsprozess, Sperrzeit, Stellenbeschreibungen, Urlaub, Weisungsrecht, Zielvereinbarung
Eines der größten Risiken des Unternehmens ist der Personalbereich. Das Personal ist das Kapital jedes Unternehmens, die Früherkennung und die Veränderung von Risiken sind daher von enormer Bedeutung.
Steigerung der Rechtssicherheit von der Personalbeschaffung bis zur Personalfreisetzung durch
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheit, Arbeitsstrafrecht, Arbeitszeitgesetz, Betriebsratsrechte, Compliance im Personalbereich, Datenschutz, Delegation, Leiharbeit, fehlende Leistungsträger, OHSAS, Risikomanagement im Personalbereich, Sonderbeauftragte, Stellenbeschreibungen, Telekommunikationssicherheit
Im Bankrecht sind Banken Profis, der Bankkunde im Normalfall ein Laie. Wo die Kräfteverhältnisse so ungleich verteilt sind, fällt das Ergebnis nur selten gerecht aus. Deshalb bietet unsere Kanzlei Bankkunden Flankenschutz. Unsere Rechtsanwälte prüfen Verträge, finden Lücken in Vertragsklauseln und stärken Bankkunden den Rücken.
Dass Sie im Streitfall - gerichtlich oder außergerichtlich - ebenbürtig sind, dafür sorgen die Rechtsanwälte der Kanzlei Prof. Dr. Scherer, Dr.Rieger und Partner.
Einige Beispiele:
Kann ein Bankkunde sein Darlehen nicht bedienen, droht die Bank mit Darlehenskündigung und Zwangsversteigerung. Als Kanzlei empfehlen wir bei kritischen Darlehen professionellen Rechtsbeistand. Am besten setzen Sie sich frühzeitig mit einem unserer im Bankrecht vertrauten Rechtsanwälte in Verbindung.
Persönliche Beziehungen werden von Banken bei Darlehen mitunter ausgenützt. In solchen Fällen knüpft die Bank die Vergabe des Kredits vor allem bei Unternehmen zum Beispiel daran, dass neben dem Kreditnehmer eine weitere Person für die Rückzahlung haften soll, also eine Bürgschaft unterschreibt. Zumeist kommen diese Bürgen aus dem familiären Umfeld des Unternehmers oder Geschäftsführers. Dies kann problematisch sein. Die Bürgschaft unter nahen Verwandten ist oft sittenwidrig. Das gleiche gilt auch für bestimmte Varianten der Mithaftung. Unsere Rechtsanwälte finden heraus, ob Sie für einen Kredit wirklich einstehen müssen.
Bankberater müssen ihre Kunden objektgerecht und anlegergerecht beraten, Sie also über alle entscheidungsrelevanten Aspekte der Kapitalanlage informieren und dabei die Anlageziele und den Wissensstand des Bankkunden berücksichtigen. Unsere Rechtsanwälte finden auch in Ihrem Fall heraus, ob der Mitarbeiter Ihrer Bank gegen Beratungspflichten verstoßen hat. Ferner sollten Sie prüfen, ob die Bank hinter Ihrem Rücken eine Provision für die Vermittlung der Kapitalanlage kassiert hat. Falls ja, hat die Bank gegen ihre Beratungspflicht verstoßen und Sie können Schadensersatz fordern. Viele Bankkunden glauben sich im Konfliktfall in der schwächeren Position.
Die Kanzlei berät mittelständische Unternehmen bei der Planung und Implementierung maßgeschneiderter Compliancemanagementsysteme:
Dabei werden nicht nur die Vorgaben anerkannter Standards wie z.B. der DIN ISO 19600 oder des IDW PS 980 beachtet, sondern es erfolgt eine enge Verzahnung mit den Themenfeldern Governance und Risikomanagement, um eine einheitliche und ineinandergreifende Organisation dieser Unternehmensleitungsthemen sicherzustellen.
Inhaltlich fokussiert sich der Compliance-Ansatz unseres Hauses auf drei wesentliche Säulen:
Eine rechtssichere Organisation ist gerade zur Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken der Geschäftsführung elementar, da der Vorwurf des Organisationsverschuldens Grundlage einer Vielzahl von Managerhaftungsprozessen ist.
Es entsteht damit ein auf das Unternehmen individualisiertes Risikoinventar, dass nachhaltig zur weiteren Unternehmenslenkung eingesetzt werden kann.
Der Aufbau eines Compliancemanagements wird noch zu häufig als reiner Kostenfaktor oder zusätzlicher Verwaltungsaufwand für Unternehmen empfunden. Entgegen dieser weit verbreiteten Vorbehalte lassen sich durch frühzeitigen Einsatz strategischer rechtlicher Instrumente und Ausnutzen rechtlicher Gestaltungsalternativen ein erheblicher Mehrwert nicht nur für den nachhaltigen Unternehmenswert, sondern auch für das operative Tagesgeschäft erreichen.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Jens Johannsen
Richter a.D.,
Rechtsanwalt
Tel.: 0941 2985750
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Wer einen Betrieb übergeben will, muss sich rechtzeitig um die Regelung der Nachfolge bemühen. Es geht nicht darum, nur den richtigen Nachfolger zu finden. Auch alle rechtlichen wie auch betriebswirtschaftlichen Folgewirkungen müssen vorausschauend berücksichtigt werden.
Auch im privaten Bereich nimmt die Bedeutung einer bestmöglichen Nachfolgeregelung stetig zu, wir entwickeln uns mehr und mehr zu einer Erbengeneration.
Eine rechtzeitig geregelte Nachfolge beugt einer kostspieligen und langwierigen Auseinandersetzung zwischen den Nachfolgern vor. Im unternehmerischen Bereich ist die frühzeitig geplante Nachfolge für den erfolgreichen Fortbestand des Unternehmens entscheidend.
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft, Altersvorsorge, Berliner Testament, Ehegattenerbrecht, Erbvertrag, Familiennachfolge, Gesellschaftsanteile, Gesetzliche Erbfolge, Güterrecht, Lebensgemeinschaft, Lebenspartnerschaft, Nachfolgeklausel, Nachfolgeplanung, Nießbrauchrechte, Pflichtteil, Schenkung, Testament, Unternehmensbewertungen, Unternehmensnachfolge, Unternehmensveräußerung, Vermächtnis, Vorweggenommene Erbfolge, Zugewinngemeinschaft
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Josef Scherer
Richter am Landgericht a. D.
Leitung des Internationalen Instituts für Governance, Management,
Risk- und Compliancemanagement der Technischen Hochschule Deggendorf (THD)
Tel.: 0991 34473610
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Zentrale Aufgabe der Geschäftsführung eines Unternehmens ist es, dieses so zu führen (Unternehmensleitungspflicht), dass der Gesellschaftszweck bestmöglich erreicht wird. Dies bedeutet insbesondere einen effizienten Einsatz und Koordinierung der Unternehmensressourcen und Beachtung aller externen Einflussfaktoren, die auf das Unternehmen wirken.
Die betriebswirtschaftliche Lehre unterteilt diese Management-Aufgabe in einen ständigen Kreislauf aus Planung, Entscheidung, Durchsetzung und Kontrolle. Dabei sind die anerkannten einschlägigen Vorgaben aus Recht, Technik und Wirtschaft einzuhalten.
Ein Ganzheitliches Management-System unterstützt die Geschäftsführung bei der (rechts-)sicheren, qualitativ hochwertigen und effizienten Erfüllung dieser Aufgabe.
Ausgehend von einer regelmäßigen (externen und internen) Umfeldanalyse bündelt es die verschiedenen Managementaufgaben in einem System und ermöglicht damit eine einheitliche Steuerung aller im Unternehmen relevanten Themenfelder.
Durch strukturelle Vorkehrungen soll eine möglichst weit in die Zukunft reichende Sicherung der Lebensfähigkeit und Entwicklung des Unternehmens erreicht werden.
Weitere Informationen zu den einzelnen Themenfeldern können Sie unseren Schwerpunkten entnehmen.
Im Bereich des Gesellschafts- und Unternehmensrecht beraten wir Mandanten in allen Phasen unternehmerischen Handelns von der Unternehmensgründung bis hin zur Nachfolgeplanung.
Wir lassen dabei jedoch nicht unberücksichtigt, dass die Gestaltung gesellschaftsrechtlicher Verhältnisse regelmäßig eine Vielzahl weiterer komplexer rechtlicher und tatsächlicher Problemstellungen aufwirft, die interessengerecht gelöst werden müssen.
Neben der gesellschafts- und unternehmensrechtlichen Beratung ist durch unsere Spezialisten ferner eine hochqualifizierte Beratung in allen angrenzenden Rechtsfragen insbesondere des Compliance Managements sowie des Arbeitsrechts gewährleistet.
Zu unseren Mandanten gehören sowohl Gesellschafter als auch Gesellschaften. Dabei reicht das Spektrum von kleinen Familiengesellschaften bis hin zu großen Holdings.
Nicht rechtzeitig beglichene oder gar ausfallende Forderungen, Schuldner in der Krise oder von Insolvenz bedroht - auch für die Gläubiger bedeutet dies oftmals eine Beeinträchtigung ihrer Liquidität, zuweilen steht gar die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel!
Die Kanzlei implementiert für Unternehmen maßgeschneiderte Gläubigermanagementsysteme und betreibt zusammen mit ihrem speziell qualifizierten Team ein professionelles Forderungsmanagement.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Forderungseinzug, Bonität, Forderungsmanagement, insolvenz- und krisensichere Vertragsgestaltung, Kreditwürdigkeit, Mahnung, vorläufige und eröffnetes Insolvenzverfahren, Zahlungsbedingungen, Zwangsvollstreckung
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Josef Scherer
Richter am Landgericht a. D.
Leitung des Internationalen Instituts für Governance, Management,
Risk- und Compliancemanagement der Technischen Hochschule Deggendorf (THD)
Tel.: 0991 34473610
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Corporate Governance beschreibt, wie ein Unternehmen ordnungsgemäß zu führen ist. Dies wurde in den letzten Jahren von Rechtsprechung und Gesetzgebung konkretisiert und ist nicht (mehr) in das Ermessen des Unternehmens gestellt. Aufgabe ist es dabei, die Beschreibung der Tätigkeiten, Rechte und Pflichten im Rahmen der Unternehmensleitung und –überwachung sowie das Zusammenspiel der einzelnen Gesellschafter und Organe einer Gesellschaft (Interaktionsmanagement) zu regeln und zu praktizieren. Ein gut strukturiertes Unternehmen hat insbesondere transparente Regeln zu:
Die Kanzlei berät und unterstützt beim Aufbau oder Optimierung eines solchen Interaktionsmanagements.
Durch die sogenannten „Business Judgment Rule“, die für alle Unternehmer gilt, ist vorgegeben, wie unternehmerische Entscheidungen zu treffen (und zu dokumentieren) sind.
Ein von der Kanzlei angebotenes „Management-Coaching“ hilft, Fehlerquellen und persönliche Haftungsgefahren zu reduzieren.
Abschlussprüfung, Audits, Aufbau- und Ablauforganisationen, Aufsichtsratspflichten, Balanced Scorecard, Basel III, Beiratspflichten, Bonität, Datamining, Datenschutz, Demographie, Digitale Datenanalyse, Fraud, Frühwarnsystem, Führungsinstrumente, Gesellschafterpflichten, Globalisierung, Grundsätze ordnungsgemäßger Planung, Herausforderungen für Unternehmen und Manager, Holdingstrukturierungs, Info-Management, Innovationsdruck, Insolvenzprophylaxe, Interne Revision, Internes Kontrollsystem, Komplexität, Kontrollaufgaben, Konzernstrukturoptimierung, Leitbild, Management der Herausforderungen der Zukunft, Managementqualifikationen, Managemen-Skills, Managementsystem, Managerhaftung, Managerrisikokoffer, Milestones, Mission, Nachhaltigkeit, Notfallkoffer, Notfallmanagement, Optimierung, Prognosesicherheit, Qualitätswesen, Rating, Rechtssichere Delegation, Restrukturierung, Risiko- und Chancenorientierte Planung und Steuerung, Sanierung, Soft Facts-Steuerung, Strategie, Strategieanpassung, Strategieentwicklung, Strategische Herausforderungen für den Mittelstand, Strategische Optimierung, Substainability, SWOT-Analysen, Technologisierung, Transparenz, Überwachung, Umfeldanalyse, Unternehmenscharakteristika, Vision, Volatible Märkte, Zertifizierung, Zielvorgaben, Zukunftschancen, Zukunftsorientiertes Management, Zukunftsrisiken
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Josef Scherer
Richter am Landgericht a. D.
Leitung des Internationalen Instituts für Governance, Management,
Risk- und Compliancemanagement der Technischen Hochschule Deggendorf (THD)
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Zahlreiche Risiken sind in der Person des Unternehmers und seiner Schlüsselkräfte zu sehen. Deren Ausfall kann enormen Schaden mit sich bringen, sofern nicht rechtzeitig Vorsorge betrieben wird.
Nach § 130 OWiG ist die Geschäftsleitung des Unternehmens verpflichtet, das Unternehmen so zu organisieren, dass es zu keinen Rechtsverstößen kommt. Wird dies nicht sicher gestellt, haftet die Geschäftsleitung persönlich mit ihrem gesamten Vermögen. Ebenso sehen zahlreiche spezialgesetzliche Regelungen eine persönliche Haftung (zivil- und strafrechtlich) der Geschäftsleitung vor.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei persönlich und vertraulich und zeigt Wege auf, um Haftungsgefahren bereits im Vorfeld aus dem Wege zu räumen. Ebenso stehen Ihnen im Falle von Haftungsansprüchen unsere zivil- und wirtschaftsstrafrechtlich erfahrenen Anwälte außergerichtlich sowie gerichtlich zur Verfügung.
Arbeitsrechtliche Haftung, Ausfallhaftung, D&O-Versicherung, Erbrecht, Gesundheits-Check, Haftung bei Kreditgewährung, Haftung für sorgfältige Geschäftsführung, Haftung für Verschulden bei Vertragsverhandlungen, Haftung bei Wettbewerbs- und Pflichtverstößen im gewerblichen Rechtsschutz, Haftung im Bereich Steuern und Sozialabgaben, Haftung in der Krise und Insolvenz, Haftung wegen unterlassener Einrichtung eines Risikomanagementsystems, Haftung wegen Untreue, Insolvenzsichere Vermögensanlage und Altersvorsorge, Leistungsträgerausfallrisiko, Managerhaftungspflichtversicherung, Nofallkoffer, Produzentenhaftung, Rechtsscheinhaftung, Stellvertretungsregelung, Testament, Unternehmensnachfolge, Unterschlagung und Kreditbetrugshaftung, Wissensmanagement, work-life-balance, zivil- und strafrechtliche Haftung wegen Verletzung der Organisationspflicht, der Verkehrssicherungspflicht, der Informationspflicht, fehlerhafter Überwachung oder mangelhafter Delegation
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Ständig neue rechtliche und wirtschaftliche Entwicklungen, wachsende Komplexität und erhöhte Anforderungen an die Geschäftsleitung erschweren die unternehmerischen Entscheidungsprozesse.
Das konzeptionelle Erkennen und Managen der Herausforderungen der Zukunft gehört zum strategischen Handwerkszeug eines erfolgreichen Unternehmers.
Unsere (rechtliche) Strategieberatung unterstützt die Unternehmensleitung durch systematisches Coaching, die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen an Strategieentwicklung und –umsetzung erfolgreich zu beachten.
Neben der Strategieentwicklung ist es eine weitere zentrale Aufgabe der Geschäftsleitung für eine funktionierende Unternehmensorganisation zu sorgen.
Den Managern muss klar sein, dass sie nicht nur für eigene Pflichtverletzungen durch fehlerhaftes Handeln oder Unterlassen haften können, sondern auch für die Fehler ihrer Mitarbeiter. Wenn aus der Unternehmenssphäre heraus Pflichtverletzungen begangen werden, stellt sich stets die Frage, ob die Unternehmensorganisation sicher war. Den Verantwortlichen wird häufig Organisationspflichtverletzung vorgeworfen, wobei fehlende Dokumentation oder Pflichtverletzung im Rahmen der Organisation zur Beweislastumkehr zu Lasten der verantwortlichen Managers und des Unternehmens führen kann.
Abschlussprüfung, Audits, Aufbau- und Ablauforganisationen, Aufsichtsratspflichten, Balanced Scorecard, Basel III, Beiratspflichten, Bonität, Datamining, Datenschutz, Demographie, Digitale Datenanalyse, Fraud, Frühwarnsystem, Führungsinstrumente, Gesellschafterpflichten, Globalisierung, Grundsätze ordnungsgemäßger Planung, Herausforderungen für Unternehmen und Manager, Holdingstrukturierungs, Info-Management, Innovationsdruck, Insolvenzprophylaxe, Interne Revision, Internes Kontrollsystem, Komplexität, Kontrollaufgaben, Konzernstrukturoptimierung, Leitbild, Management der Herausforderungen der Zukunft, Managementqualifikationen, Managemen-Skills, Managementsystem, Managerhaftung, Managerrisikokoffer, Milestones, Mission, Nachhaltigkeit, Notfallkoffer, Notfallmanagement, Optimierung, Prognosesicherheit, Qualitätswesen, Rating, Rechtssichere Delegation, Restrukturierung, Risiko- und Chancenorientierte Planung und Steuerung, Sanierung, Soft Facts-Steuerung, Strategie, Strategieanpassung, Strategieentwicklung, Strategische Herausforderungen für den Mittelstand, Strategische Optimierung, Substainability, SWOT-Analysen, Technologisierung, Transparenz, Überwachung, Umfeldanalyse, Unternehmenscharakteristika, Vision, Volatible Märkte, Zertifizierung, Zielvorgaben, Zukunftschancen, Zukunftsorientiertes Management, Zukunftsrisiken
Produkthaftungsfälle stellen für viele Unternehmen ein Schreckensszenario dar. Die steigenden Anforderungen von Gesetzgebung, Kunden und Endnutzern sowie die Notwendigkeit immer kürzerer Entwicklungszeiten im globalen Wettbewerb verstärken die Eintrittswahrscheinlichkeit von Prodkutfehlern.
Unkalkulierbare Schadenskosten, Verlust von Kunden und der gute Ruf des Unternehmens stehen auf dem Spiel.
Die rechtliche Verantwortung für Produktqualität erfasst dabei den gesamten Prozess angefangen bei F & E und Einkauf über die Produktion bis hin zu Verkauf nebst Marketing und der nachgelagerten Produktbeobachtungspflicht.
Die Verringerung von Schadensfällen führt demgegenüber zu einer spürbaren Kostenreduzierung und Stärkung der Position im Wettbewerb.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beweislastverteilung, CE-Kennzeichnung, Dokumentation, Ersatzlieferung, Fabrikationsfehler, Garantie, Garantiestellung, Gefahrenanalyse, Gewährleistung, Händlerhaftung, Herstellerhaftung, Haftungsbegrenzungen, Importeure, Instruktionsfehler, Internationale Produkthaftung, Konstruktionsfehler, Maschinenrichtlinie, Nacherfüllung, Organisationsverschulden, Produktbeobachtung, Produktfehler, Produkthaftpflichtversicherung, Produkthaftungsfall, Produkthaftungsgesetz, Produktsicherheitsgesetz, Produzentenhaftung, Qualitätssicherungsveinbarung, Quasi-Hersteller, Rechtssichere Organisation, Reparatur, Risikoanalyse, Rückruf, Sachmängel, Schadensersatz, Verantwortlichkeit von Managern und Abteilungsleitern, Verjährung, Warnhinweise, Zuliefererhaftung
Ihr Ansprechpartner:
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Richter am Landgericht a. D.
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Durch die kontinuierliche Zunahme und Verschärfung rechtlicher Pflichten wird es für die Unternehmensleitung immer schwieriger, ein Unternehmen einerseits rechtskonform, andererseits aber betriebswirtschaftlich effizient und ertragbringend zu führen.
Gleichzeitig wird es im verschärften globalen Umfeld immer wichtiger, sich positiv abzugrenzen und durch frühzeitiges Erkennen von Risiken und Realisieren von Chancen einen Schritt voraus zu sein. Effiziente, qualitativ hochwertige und (rechts-)sichere Prozesse in allen Unternehmensbereichen sind der Schlüssel zu nachhaltigem unternehmerischem Erfolg.
Ein gelebtes Risiko- und Chancenmanagement identifiziert, bewertet und steuert systematisch die Risiken und Chancen des Unternehmens.
Business Continuity, DIN ISO 31000 (Risikomanagement), Dokumentation von Risiken, Haftungsminimierung, IDW S6 (2009) (Sanierungskonzept), IDW PS 340 (Risikomanagement), ONR 49000, Rechtssichere Organisation, Risikobewertung, Risikodokumentation, Risikoidentifikation, Risikokommunikation, Risikomanagement in den verschiedenen Abteilungen / Bereichen (Vertrieb, Einkauf, Personal, Externe Faktoren, Organisation, etc.), Risikomanagementbeauftragter, Risikomanagementsystem, Risikosteuerung, Umfeldanalyse, Wissenstransfer
Der Unternehmer in der Rolle des Lenkers einer gesunden Einheit sollte sich rechtzeitig auf Krise und Insolvenz des Vertragspartners einstellen und darf dabei nicht außer Betracht lassen, auch für den Fall Vorsorge zu treffen, dass das eigene Unternehmen ins Schlittern gerät. Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Insolvenzen bei rechtzeitigem Handeln vermeidbar gewesen wären.
Auffanggesellschaft, Bankengespräche, Bankrottdelikte, Betriebsübergang, Business Continuity, Eigenkapitalersatz, existenzvernichtender Eingriff, Forderungsmanagement, Fortbestehensprognose, Gläubigerberatung, Insolvenz, Insolvenzanfechtung, Insolvenzarbeitsrecht, Insolvenzausfallgeld, Insolvenzplan, Insolvenzverschleppung, Insolvenzverwaltung, Interimsmanagement, Konzernhaftung, Krisenfrüherkennung, Krisenmanagement, Krisenprophylaxe, Lieferantenausfallrisikoabsicherung, Prepacked Plan, Restrukturierung, Restschuldbefreiung, Sanierungskredit, Schutzschirmverfahren, Überschuldung, Übertragene Sanierung, Unternehmenskrise, Zahlungsunfähigkeit, zivil- und strafrechtliche Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern
Verträge sind die Grundlage unternehmerischen Handelns. Fehler- und lückenhafte Verträge, sogar einzelne Begrifflichkeiten im Vertrag können über das Wohl und Wehe eines Unternehmens entscheiden.
Ein rechtlich, kaufmännisch und technisch geprüfter Vertrag vermeidet Unklarheiten und beugt gerichtlichen Verfahren mit einer erheblichen zeitlichen und finanziellen Belastung vor.
Ein Vertragsmanagement legt für das Unternehmen gültige Richtlinien und inhaltliche Vorgaben für Vertragsschlüsse nieder und gibt ebenso Verfahrensanweisungen für einzelne Schritte bis zum Vertragsschluss vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB-Prüfung und -erstellung, Beschaffenheit, Bonitätsprüfung, Bürgschaft, Dienstverträge, Eigentumsvorbehalt, Einkaufsbedingungen, Forderungsabsicherung, Garantie, Gefahrenübergang, Gewährleistung, Incoterms, Kaufverträge, Letter of Intent, Nacherfüllung, Organisation des Vertragswesens, Patronatserklärung, Qualitätssicherungsvereinbarung, Rahmenverträge, Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln, Rücktritt, Sachmangel, Schriftform, Schuldnerverzug, Serienmangel, Sicherungsübereignung, UN-Kaufrecht, Verhandlungstechnik, Verkaufsbedingungen, Vertragscontrolling, Vertragsstrafe, Werkverträge, Zusicherung
Rutscht ein Unternehmen in die Insolvenz, so hat dies nicht nur zivilrechtliche Folgen für die Gläubiger, Mitarbeiter, den Betrieb und die Leitung des Unternehmens. Die Führungsetage (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte) gerät schnell ins Visier der Strafverfolgungsbehörden, die bei jeder Unternehmensinsolvenz automatisch von Amts wegen tätig werden.
Es gilt dann das Schlimmste zu verhindern, denn es drohen unter Umständen hohe Geld oder sogar Freiheitsstrafen.
Bereits bei Eintritt der Krise ist eine kompetente Beratung für die Geschäftsleitung wichtig, denn es gilt, etwaige Straftatbestände zu vermeiden oder rechtzeitig Material für die eigene Verteidigung zu sammeln.
Durch eine gut geplante Unternehmensorganisation kann auch im Bereich der strafrechtlichen Verantwortung eine umfassende Prävention betrieben werden.
Um Gefahren im Bereich Wirtschaftsstrafrecht zu erkennen, bietet die Kanzlei Unternehmens-Checks an. Dabei werden Abteilungen, Prozesse, Dokumente, etc. vor Ort bzgl. Risiken und Chancen analysiert. Ebenso erfolgt eine Analyse der persönlichen Situation. Die Bewertung durch rechtliche und betriebswirtschaftliche Experten kann dadurch potenzielle Haftungsgefahren frühzeitig erkennen und vermeiden.
Bankrottdelikte, Bilanzfälschung, Eingehungsbetrug, Gläubigerbegünstigung, Hausdurchsuchung, Insolvenzstraftaten, Insolvenzverschleppung, Konkursdelikte, Kreditbetrug, Schuldnerbegünstigung, Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität, Strafrechtliche Haftung, Steuerhinterziehung Unterschlagung, Verletzung der Buchführungspflicht, Veruntreuung, Wirtschaftsstrafrecht
Ladehofstraße 28
93049 Regensburg
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Fax: 0941 29857510
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Montag: 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr
Oder nach Vereinbarung